Prävention glücksspielbezogener Probleme im Jugendalter Prävention und Gesundheitsförderung

Die Liste wird mindestens einmal monatlich aktualisiert. Die Liste schafft Transparenz und einen Überblick, welche Anbieter legal sind. Im Glücksspielstaatsvertrag sind gesetzliche Regelungen zu Präventions- und Spielerschutzmaßnahmen gegeben.

Informationen für Glücksspieler und deren Angehörige

Das Ziel von Präventionsverbänden ist zum einen die Verhaltensprävention, die sich auf das Suchtverhalten einzelner konzentriert. Die Verbände schaffen ein Bewusstsein über Suchtstoffe und -potenzial und regen gefährdete Personen dazu an, sich kritisch mit ihrem Glücksspielverhalten auseinanderzusetzen. Es gibt eine anbieter- und spielformübergreifende Sperrdatei, in der alle Spielersperren erfasst werden. Es gibt die Fremdsperre, die Selbstsperre und die Kurzzeitsperre. Weitere Spielerschutzmaßnahmen sind in unserer Broschüre “Glücksspielregulierung in Deutschland – für Glücksspiele im Internet” zu finden.

BIÖG-Telefonberatung zur Glücksspielsucht

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) führte dazu bisher alle zwei Jahre eine repräsentative Umfrage durch. Bei jedem Anbieter, bei dem eine spielinteressierte Person an Glücksspielen teilnehmen möchte, muss ein Spielkonto eröffnet werden. Ohne Spielkonto ist eine Teilnahme an Glücksspielen nicht möglich.

  • Eine Besonderheit bei Glücksspielsüchtigen ist, dass sie Verlusten durch immer neues Spielen hinterherjagen (Chasing) und der festen Überzeugung sind, nur so aus ihrer misslichen Situation wieder herauskommen zu können.
  • Die Verhaltensprävention setzt beim Verhalten des Individuums an.
  • Glücksspiel ist in Deutschland nach den Paragrafen 284 bis 286 des Strafgesetzbuches grundsätzlich verboten.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) keine eigenen Beratungs- und Hilfsangebote anbietet. Im Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind zur Schaffung eines sicheren Glücksspielumfeldes und offizielle Website Bruce Bet in Deutschland der Risikoeinschränkung finanzieller und sozialer Schäden verschiedene Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes verankert. Die Aufgabe der GGL ist es, die Einhaltung dieser Maßnahmen sicherzustellen und das Glücksspielbedürfnis der VerbraucherInnen in legale und beaufsichtigte Bahnen zu lenken. Die Maßnahmen zielen unter anderem darauf ab, die Suchtgefahr einzudämmen. Suchtprävention hat zum Ziel die Gesundheit zu fördern und Missbrauch und Abhängigkeit vorzubeugen. Diese Kernaufgabe betrifft auch die suchtpräventive Arbeit im Themenfeld Glücksspielsucht.

Vor der Spielteilnahme sind zudem spielrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen (z. B. Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten). Der Anbieter muss über Suchtrisiken und über Möglichkeiten der Beratung und Therapie sowie über das Teilnahmeverbot Minderjähriger aufklären. Einem Kontrollverlust und problematischen Suchtverhalten vorgebeugt werden. Hierzu haben sie Sozialkonzepte zu entwickeln und umzusetzen.

Die Seite -dein-spiel.de des BIÖG bietet Betroffenen, Angehörigen und Interessierten Informationen rund um das Themenfeld Glücksspiel und Glücksspielsucht. Ein wesentliches Ziel ist es, das Glücksspielbedürfnis der VerbraucherInnen in legale und beaufsichtigte Bahnen zu lenken und die bestehende Suchtgefahr insbesondere durch Präventionsmaßnahmen einzudämmen. Diesem Ziel ist eine besondere Bedeutung zuzumessen.